Rezeptpflicht
Kurz erklärt
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland rezeptpflichtig. Die Verschreibung kann seit dem MedCanG auf normalem Kassen-, Privat- oder elektronischem Rezept erfolgen – ein BtM-Rezept ist nicht mehr nötig.
Jede Verordnung erfordert eine ärztliche Konsultation (auch telemedizinisch zulässig). Die Apotheke prüft Plausibilität und gibt das Präparat ab. Patientinnen und Patienten erhalten je nach Versicherungsstatus eine Kostenübernahme der GKV (mit Genehmigung) oder zahlen privat.
Verwandte Begriffe
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Ein Telemedizin-Rezept wird nach einer ärztlichen Online-Sprechstunde ausgestellt. Für medizinisches Cannabis ist dies seit dem MedCanG (2024) ohne Erstpräsenzpflicht erlaubt.
Ein Privatrezept wird vom Patienten selbst bezahlt und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Bei medizinischem Cannabis ist es der häufigste Weg zur Versorgung.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen, wenn vorher ein Antrag genehmigt wurde. Ablehnungen sind nach wie vor häufig, aber die Quote ist seit 2024 gestiegen.
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