Kostenübernahme GKV
Kurz erklärt
Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen, wenn vorher ein Antrag genehmigt wurde. Ablehnungen sind nach wie vor häufig, aber die Quote ist seit 2024 gestiegen.
Voraussetzungen nach § 31 Abs. 6 SGB V: schwerwiegende Erkrankung, keine adäquate Standardtherapie verfügbar oder nicht anwendbar, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Wirksamkeit. Genehmigungsfrist 3 Wochen (5 Wochen bei MDK-Einschaltung). Bei Ablehnung sind Widerspruch und Sozialgerichtsklage möglich. Die Bewilligungsquote lag 2023 bei ca. 65 %.
Verwandte Begriffe
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Ein Privatrezept wird vom Patienten selbst bezahlt und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Bei medizinischem Cannabis ist es der häufigste Weg zur Versorgung.
Eine Indikation ist der medizinische Grund für die Anwendung einer Therapie. Häufige Indikationen für medizinisches Cannabis sind chronische Schmerzen, Spastik, Übelkeit, Appetitlosigkeit und ADHS.
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