Recht

MedCanG (Medizinal-Cannabisgesetz)

Kurz erklärt

Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.

Mit Inkrafttreten des MedCanG wurde medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgelöst. Verschreibung erfolgt jetzt auf normalem Privat- oder Kassenrezept (kein BtM-Rezept mehr), Höchstmengen wurden gelockert. Das MedCanG schafft auch die Grundlage für Telemedizin-Rezepte und vereinfachte Genehmigungsverfahren der GKV.

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