MedCanG (Medizinal-Cannabisgesetz)
Kurz erklärt
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Mit Inkrafttreten des MedCanG wurde medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgelöst. Verschreibung erfolgt jetzt auf normalem Privat- oder Kassenrezept (kein BtM-Rezept mehr), Höchstmengen wurden gelockert. Das MedCanG schafft auch die Grundlage für Telemedizin-Rezepte und vereinfachte Genehmigungsverfahren der GKV.
Verwandte Begriffe
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln in Deutschland. Seit 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr darunter, sondern unter das MedCanG.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt seit dem 1. April 2024 den Eigenanbau, den Besitz und Konsum von Cannabis durch Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken. Es ist vom MedCanG strikt zu trennen.
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland rezeptpflichtig. Die Verschreibung kann seit dem MedCanG auf normalem Kassen-, Privat- oder elektronischem Rezept erfolgen – ein BtM-Rezept ist nicht mehr nötig.
Ein Telemedizin-Rezept wird nach einer ärztlichen Online-Sprechstunde ausgestellt. Für medizinisches Cannabis ist dies seit dem MedCanG (2024) ohne Erstpräsenzpflicht erlaubt.
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