BtMG (Betäubungsmittelgesetz)
Kurz erklärt
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln in Deutschland. Seit 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr darunter, sondern unter das MedCanG.
Das BtMG regelt weiterhin synthetische Cannabinoide außerhalb von Arzneimitteln (z.B. HHC, Δ8-THC vom Graumarkt) sowie viele andere Substanzen. Für die ärztliche Verschreibung von Medizinalcannabis und Dronabinol wurde die BtMVV-Pflicht abgeschafft, womit die strengen Vorgaben (gelbe Rezepte, Lagerbuch) entfallen.
Verwandte Begriffe
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt seit dem 1. April 2024 den Eigenanbau, den Besitz und Konsum von Cannabis durch Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken. Es ist vom MedCanG strikt zu trennen.
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung regelt die formalen Anforderungen an die Verschreibung von Betäubungsmitteln. Für Medizinalcannabis und Dronabinol gilt sie seit dem MedCanG (April 2024) nicht mehr.
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