Recht

CanG (Cannabisgesetz / KCanG)

Auch bekannt als: Konsumcannabisgesetz, KCanG

Kurz erklärt

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt seit dem 1. April 2024 den Eigenanbau, den Besitz und Konsum von Cannabis durch Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken. Es ist vom MedCanG strikt zu trennen.

Das CanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 g Cannabis im öffentlichen Raum, 50 g zu Hause und den privaten Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen. Anbauvereinigungen ('Cannabis Social Clubs') sind möglich. Medizinische Patienten profitieren nicht direkt vom KCanG; ihre Rechte (Fahrtüchtigkeit etc.) ergeben sich aus dem MedCanG.

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