CanG (Cannabisgesetz / KCanG)
Auch bekannt als: Konsumcannabisgesetz, KCanG
Kurz erklärt
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt seit dem 1. April 2024 den Eigenanbau, den Besitz und Konsum von Cannabis durch Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken. Es ist vom MedCanG strikt zu trennen.
Das CanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 g Cannabis im öffentlichen Raum, 50 g zu Hause und den privaten Eigenanbau von bis zu 3 Pflanzen. Anbauvereinigungen ('Cannabis Social Clubs') sind möglich. Medizinische Patienten profitieren nicht direkt vom KCanG; ihre Rechte (Fahrtüchtigkeit etc.) ergeben sich aus dem MedCanG.
Verwandte Begriffe
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln in Deutschland. Seit 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr darunter, sondern unter das MedCanG.
Für Cannabis-Patienten gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung medizinischen Cannabis greift in der Regel die 'Medikamentenklausel'.
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