Recht

Fahrtüchtigkeit & THC-Grenzwert

Kurz erklärt

Für Cannabis-Patienten gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung medizinischen Cannabis greift in der Regel die 'Medikamentenklausel'.

Nach § 24a StVG ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabis grundsätzlich untersagt. Patienten mit ärztlicher Verordnung sind ausgenommen, sofern sie das Medikament bestimmungsgemäß einnehmen und keine konkrete Beeinträchtigung vorliegt (§ 24a Abs. 2 Satz 3 StVG). Bei akuter Aufdosierung oder hoher Dosis sollte vorsorglich nicht gefahren werden. Beweispflicht im Zweifel beim Patienten; ein ärztliches Attest und Rezeptkopien im Fahrzeug sind ratsam.

Verwandte Begriffe

Brauchst du ein Rezept?

Spezialisierte Telemedizin-Ärzt:innen prüfen deinen Fall, beraten dich zu passenden Sorten und Extrakten und stellen das Rezept bei Eignung digital aus.