Fahrtüchtigkeit & THC-Grenzwert
Kurz erklärt
Für Cannabis-Patienten gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung medizinischen Cannabis greift in der Regel die 'Medikamentenklausel'.
Nach § 24a StVG ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabis grundsätzlich untersagt. Patienten mit ärztlicher Verordnung sind ausgenommen, sofern sie das Medikament bestimmungsgemäß einnehmen und keine konkrete Beeinträchtigung vorliegt (§ 24a Abs. 2 Satz 3 StVG). Bei akuter Aufdosierung oder hoher Dosis sollte vorsorglich nicht gefahren werden. Beweispflicht im Zweifel beim Patienten; ein ärztliches Attest und Rezeptkopien im Fahrzeug sind ratsam.
Verwandte Begriffe
THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) ist das wichtigste psychoaktive Cannabinoid der Cannabispflanze und der pharmakologisch wirksame Bestandteil der meisten medizinischen Cannabisblüten und -extrakte in Deutschland.
Die Halbwertszeit gibt die Zeit an, in der die Plasmakonzentration eines Wirkstoffs auf die Hälfte abfällt. Für THC liegt sie bei 25–36 Stunden, für CBD bei 18–32 Stunden.
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
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