Recht

BtMVV

Kurz erklärt

Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung regelt die formalen Anforderungen an die Verschreibung von Betäubungsmitteln. Für Medizinalcannabis und Dronabinol gilt sie seit dem MedCanG (April 2024) nicht mehr.

Vor April 2024 musste Cannabis auf gelben BtM-Rezepten mit Mengenangabe in Worten verschrieben werden. Die Höchstmenge pro 30 Tage lag bei 100 g Blüten bzw. 1.000 mg Dronabinol. Mit dem MedCanG entfallen Rezeptformpflicht und Höchstmengen – ärztliche Sorgfaltspflicht und Plausibilität bleiben bestehen.

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