BtMVV
Kurz erklärt
Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung regelt die formalen Anforderungen an die Verschreibung von Betäubungsmitteln. Für Medizinalcannabis und Dronabinol gilt sie seit dem MedCanG (April 2024) nicht mehr.
Vor April 2024 musste Cannabis auf gelben BtM-Rezepten mit Mengenangabe in Worten verschrieben werden. Die Höchstmenge pro 30 Tage lag bei 100 g Blüten bzw. 1.000 mg Dronabinol. Mit dem MedCanG entfallen Rezeptformpflicht und Höchstmengen – ärztliche Sorgfaltspflicht und Plausibilität bleiben bestehen.
Verwandte Begriffe
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln in Deutschland. Seit 2024 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr darunter, sondern unter das MedCanG.
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland rezeptpflichtig. Die Verschreibung kann seit dem MedCanG auf normalem Kassen-, Privat- oder elektronischem Rezept erfolgen – ein BtM-Rezept ist nicht mehr nötig.
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