Telemedizin-Rezept
Kurz erklärt
Ein Telemedizin-Rezept wird nach einer ärztlichen Online-Sprechstunde ausgestellt. Für medizinisches Cannabis ist dies seit dem MedCanG (2024) ohne Erstpräsenzpflicht erlaubt.
Die Online-Sprechstunde muss DSGVO- und KBV-konform via zugelassene Videodienste erfolgen. Ärztin/Arzt prüft Indikation, Vorbefunde, Wechselwirkungen und Kontraindikationen. Das Rezept wird als eRezept oder Papierrezept ausgestellt und kann per Post oder digital an die Apotheke geleitet werden. Dr.THC vermittelt Patient:innen an spezialisierte Telemedizin-Anbieter.
Verwandte Begriffe
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) regelt seit dem 1. April 2024 in Deutschland die medizinische Verschreibung, Herstellung, den Import und die Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland rezeptpflichtig. Die Verschreibung kann seit dem MedCanG auf normalem Kassen-, Privat- oder elektronischem Rezept erfolgen – ein BtM-Rezept ist nicht mehr nötig.
Ein Privatrezept wird vom Patienten selbst bezahlt und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Bei medizinischem Cannabis ist es der häufigste Weg zur Versorgung.
Brauchst du ein Rezept?
Spezialisierte Telemedizin-Ärzt:innen prüfen deinen Fall, beraten dich zu passenden Sorten und Extrakten und stellen das Rezept bei Eignung digital aus.