Privatrezept
Kurz erklärt
Ein Privatrezept wird vom Patienten selbst bezahlt und nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Bei medizinischem Cannabis ist es der häufigste Weg zur Versorgung.
Vorteile: keine Genehmigung der Kasse nötig, schnellere Bearbeitung, freie Apothekenwahl, freie Sortenwahl. Nachteile: Patient trägt die vollen Kosten (typisch 8–15 €/g Blüten, 80–200 € für 10 ml Vollextrakt). Privatrezepte sind 3 Monate gültig. Bei chronischer Therapie kann ein Antrag auf GKV-Kostenübernahme nachträglich gestellt werden.
Verwandte Begriffe
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland rezeptpflichtig. Die Verschreibung kann seit dem MedCanG auf normalem Kassen-, Privat- oder elektronischem Rezept erfolgen – ein BtM-Rezept ist nicht mehr nötig.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen, wenn vorher ein Antrag genehmigt wurde. Ablehnungen sind nach wie vor häufig, aber die Quote ist seit 2024 gestiegen.
Ein Telemedizin-Rezept wird nach einer ärztlichen Online-Sprechstunde ausgestellt. Für medizinisches Cannabis ist dies seit dem MedCanG (2024) ohne Erstpräsenzpflicht erlaubt.
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