Arbeitsrecht & Cannabis
Kurz erklärt
Medizinische Cannabis-Patienten dürfen am Arbeitsplatz keinen pauschalen Nachteilen ausgesetzt werden. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten (Fahrzeugführer, Maschinenbedienung) können trotzdem Einschränkungen unterliegen.
Arbeitgeber müssen über die Therapie nicht informiert werden, sofern keine Gefährdung Dritter entsteht. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten kann eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung erforderlich werden. Drogentests am Arbeitsplatz sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Bei Konflikten empfiehlt sich Beratung durch eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.
Verwandte Begriffe
Für Cannabis-Patienten gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung medizinischen Cannabis greift in der Regel die 'Medikamentenklausel'.
THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) ist das wichtigste psychoaktive Cannabinoid der Cannabispflanze und der pharmakologisch wirksame Bestandteil der meisten medizinischen Cannabisblüten und -extrakte in Deutschland.
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