Importgenehmigung
Kurz erklärt
Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis werden vom BfArM (Cannabisagentur) erteilt. Sie sind Voraussetzung für die Einfuhr aus Kanada, den Niederlanden, Portugal, Israel oder Australien.
Hersteller bzw. Importeure müssen GMP-Konformität und Pharmakopoe-Spezifikation nachweisen. Die Importgenehmigung wird pro Charge erteilt. Über 90 % des in Deutschland verschriebenen Cannabis stammt aus Import. Engpässe oder Lieferunterbrechungen einzelner Sorten sind dadurch möglich, weshalb Apotheken oft mehrere Quellen vorhalten.
Verwandte Begriffe
EU-GMP (Good Manufacturing Practice) ist der europäische Standard für die Herstellung von Arzneimitteln. Medizinisches Cannabis muss EU-GMP-konform produziert werden, um in Deutschland verkehrsfähig zu sein.
Die Cannabisagentur ist eine Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sie überwacht den medizinischen Cannabisanbau in Deutschland und regelt Import sowie Distribution.
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