Recht

Importgenehmigung

Kurz erklärt

Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis werden vom BfArM (Cannabisagentur) erteilt. Sie sind Voraussetzung für die Einfuhr aus Kanada, den Niederlanden, Portugal, Israel oder Australien.

Hersteller bzw. Importeure müssen GMP-Konformität und Pharmakopoe-Spezifikation nachweisen. Die Importgenehmigung wird pro Charge erteilt. Über 90 % des in Deutschland verschriebenen Cannabis stammt aus Import. Engpässe oder Lieferunterbrechungen einzelner Sorten sind dadurch möglich, weshalb Apotheken oft mehrere Quellen vorhalten.

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